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Baumängel beim Kauf einer Immobilie |
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Baufinanzierung und Hypotheken
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Grundsätzlich werden gebrauchte Immobilien beim Kauf im Kaufvertrag ohne Gewährleistung durch den Verkäufer verkauft. Im notariellen Kaufvertrag wird diese Gewährleistung dabei für Mängel durch eine entsprechende Klausel ausgeschlossen.
Diese Klausel ist dabei durchaus der Standard und in der Praxis üblich und resultiert aus der fehlenden finanziellen Möglichkeit von Privatverkäufern nach Verkauf für ein gebrauchtes Objekt noch Garantien übernehmen zu können / wollen.
Der Gesetzgeber schützt hierbei aber den Käufer vor der arglistigen Täuschung über bestehende Baumängel durch die deutsche Rechtsprechung. Sind dem Verkäufer Mängel bekannt, muss er diese dem Käufer mitteilen und darf diese nicht verschweigen. Verschweigt der trotzdem bekannt Mängel wie Feuchtigkeit im Mauerwerk und versucht diese zu verbergen wie z. Bsp. durch frische Anstriche, so ist der Käufer in der Lage den Kaufvertrag anzufechten und rückabzuwickeln oder Schadensersatz zu verlangen.
Das Problem besteht hierbei aber, dem Verkäufer die Kenntnis der Mängel oder dessen arglistiges Verschweigen nachzuweisen. Eine Klärung ist hierbei nur über einen Sachverständigen für Bauschäden und die gerichtliche Klärung möglich. Bei Verkauf einer Immobilie sollte deswegen immer auf Bauschäden hingewiesen werden und diese im Kaufvertrag dokumentiert werden. Käufer von Gebrauchtimmobilien sollten vor Kauf die Immobilie immer mit einem Fachmann oder Bausachverständigen gründlich in Augenschein nehmen um sich so vor späteren teuren Schäden zu schützen.
Das Team von Baufinanzierung Berlin vermittelt Ihnen hierzu gerne Ansprechpartner aus der Region Berlin und Brandenburg.
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