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Wohnraum modernisieren
Baufinanzierung und Hypotheken

 

Ein spezielles Darlehen, dass nur für Modernisierung und Restaurierung für den Wohnraum gedacht ist, ist das Programm „Wohnraum modernisieren“. Besonders gefördert werden die, die den Energieverbrauch reduzieren wollen und so ihren Teil zum Umweltschutz beitragen.

 

Es gibt zwei Hauptprogramme, die abhängig von Ihren Vorhaben gewählt werden können. Das Standard-Programm (141) umfasst dabei Maßnahmen, wie zum Beispiel die behinderten- oder altengerechte Sanierung, bauliche Maßnahmen, die die Qualität des Wohnraums steigern, Instandsetzungen und Erneuerung von Heizungen oder z.b. der Ausbau des Dachs, zur Wertsteigerung. Diese Änderungen beziehen sich auf Wohnhäuser bzw. Wohnungen, aber auch auf Alten- oder Pflegeeinrichtungen. Beantragen kann das Darlehen übrigens jeder Wohnungshalter, sowohl Privatpersonen, als auch Kreis, Gemeinde oder Genossenschaften.

Ausgeschlossen sind Ferienhäuser, die nur selten genutzt werden.

 

Das Programm 143 bezieht sich, wie oben beschrieben, besonders auf Energieeffizienz und Maßnahmen zur CO2-Senkung. Dabei werden quasi alle Elemente beachtet, die Energie sparend wirken können. Zum Beispiel können das Fenster und Türen sein, die Heizungsanlage oder Gebäudehüllen. Wichtig ist, dass für dieses Darlehen ein Fachunternehmen beauftragt wird.

 

Bis zu 100% der förderfähigen Kosten können finanziert werden, das Standard-Programm (141) gibt hier höchstens 100.000 €, das Programm 143 (Öko-Plus) 50.000 € pro Wohneinheit vor. Interessant ist auch, dass die Programme jeweils mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden können, wenn der Darlehensrahmen die nötigen Auslagen nicht übersteigt.

 

Die Finanzierung ist Kfw-typisch. „Wohnraum modernisieren“ bietet drei verschieden lange Laufzeiten an, 10 Jahre, mit 1-2, 20 Jahre mit 1-3 und 30 Jahre mit 1-5 tilgungsfreien Jahren. Auszahlung, Zinsbestimmung und Tilgung verlaufen wie von der KfW gewohnt, dabei stehen die banküblichen Sicherheiten zur Verfügung.

 

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