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Kaufnebenkosten
Baufinanzierung und Hypotheken

 


Im Rahmen des Erwerbs oder Neubau einer Immobilie kommen auf den Erwerber vorhersehbare Kosten für Steuern, Notar  und das Grundbuchamt zu. Diese unterteilen sich in die Kostenblöcke Grunderwerbssteuer, Notar und Grundbuchkosten.

Die Grunderwerbssteuer ist abhängig von der Höhe des Kaufpreises der Immobilie. Bei Kauf ist diese auf den gesamten Kaufpreis fällig. Dagegen wird bei dem Kauf eines Grundstückes und der geplanten Bebauung nur die Grunderwerbssteuer auf den Grundstückskaufpreis fällig. Die Grunderwerbssteuer beträgt in Brandenburg derzeit 3,5% des Kaufpreises und in Berlin 4,5%.

Im Gegensatz zu den einfach zu berechnenden Grunderwerbssteuern fällt die Berechnung der Notarkosten schwieriger aus.  Grundlagen für die Berechnung ist die Kostenordnung (KostO) der Notare. Für jedes Geschäft sieht die bundesweit einheitliche Kostenordnung einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung.  Es ergeben sich ein Kostenposten für die Abwicklung des Kaufvertrages und optional für die Eintragung der Grundschuld als Sicherheit für die Bank. (Quelle:Bundesnotarkammer)

Kostenbeispiel Kaufabwicklung:  
Kaufpreis 100.000€    414,00€
Kaufpreis 150.000€     564,00€
Kaufpreis 200.000€    714,00€


Kostenbeispiel Grundschuld:
Grundschuld  100.000€    207,00€
Grundschuld  150.000€     282,00€
Grundschuld  200.000€    357,00€

Zusätzlich fallen weiter Gebühren für Auslagen, Porto, Kopien, Zuschläge, Telefon, etc. an. Bitte befragen Sie Ihren Notar zu näheren Details.

Die Kosten des Grundbuchamtes ergeben sich einmal für die Änderung des Eigentümers und optional für die Eintragung der Grundschuld. Hierbei gilt wieder die Kostenordnung  und entspricht der Höhe der obigen Eintragung einer Grundschuld.

 

Gerne beraten wir Sie weitergehend und ausführlicher in einem persönlichen Gespräch.

 

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