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Mit dem Abschluss einer Altersvorsorge erhält der Vertragsinhaber die Möglichkeit der Absetzung der Sparbeiträge bis 2.100€ pro Jahr abzüglich des jährlichen Zulage-Anspruchs und Steuerpflichtigem als Altersvorsorge-Sonderbeiträge. Grundlage hierbei ist das System der nachgelagerten Besteuerung in Deutschland. Die nachgelagerte Besteuerung gibt dem Sparer eine Art zinslosen Kredit für den Steuer-Anteil der absetzbaren Sparbeiträge. Dieser Kredit wird mit Eintritt des Rentenalters fällig. Hierbei gibt es die Möglichkeit zum Zeitpunkt der Fälligkeit den Steuerbetrag abzüglich eines Rabattes von 30% direkt in einer Summe zu bezahlen oder alternativ in laufenden Raten aus der Rente des Sparvertrages zu erbringen. Die Auswahl der Rückzahlungsmodalitäten muss erst bei Renteneintritt erfolgen. Dabei sind die dann fälligen Steuern als sonstiges Einkommen zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Damit vermeidet der Gesetzgeber eine doppelte Besteuerung des Steuerpflichtigen. Der Vorteil des Systems liegt zusätzlich zu den direkten Förderungen in dem zinslosen Kredit der Steuerschuld, welche in der Ansparphase weitere Gewinne für den Steuerpflichtigen und dessen Altersvorsorge erwirtschaftet. Zusätzlicher Vorteil ist der im Alter in der Regel geringere Steuersatz, der zu einer zusätzlichen Ersparnis führt. Was dann letztendlich wieder zu einer Besserstellung führt. Eine nähere Beratung zu der Thematik ist nur durch einen zugelassenen Steuerberater erlaubt. Ihr Finanzberater kann ihnen nur die konkreten Rahmendaten der staatlichen Förderung mitteilen. Gerne erstellen Ihnen unsere Riester- und Rürup-Berater ein persönliches Angebot anhand eines Marktvergleiches über unsere modernste Software. |