Baufinanzierung
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Gesetzliche Informationen
| Baufinanzierung mit einem Hypothekendarlehen |
| Baufinanzierung und Hypotheken |
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Die aus dem griechischen stammende Bezeichnung Hypothek – zu Deutsch Unterpfand – steht im deutschen Recht für ein dingliches Sicherungsrecht an einer Sache. Im Bereich der Baufinanzierung wird hier ein Sicherungsrecht in Form eines Grundpfandrechtes als Sicherheit von dem Gläubiger an den Kreditgeber übertragen. Im konkreten Fall tritt der Kreditnehmer als Sicherheit das Recht an einem Grundstück, Gebäude, Wohneigentum oder einem Erbbaurecht an den Kreditgeber ab. Diese Abtretung des Rechtes kann in dem Rechtsbegründenden Grundbuch auf Verlangen des Kreditgebers eingetragen werden. Im Gegensatz zu einer Grundschuld besteht bei einer Hypothek ein dinglicher Zusammenhang zu der Kreditforderung. Die Hypothek ist ein eigenes an die Kreditverpflichtung gebundenes Sicherungsrecht. Beispiel: Hubert K. kauft ein Einfamilienhaus in Berlin-Spandau für 250.000€. Dafür nimmt er bei der ING-Diba ein Darlehen von 200.000€ zur Finanzierung seines Eigenheimes auf. Nach 10 Jahren stellt Herr K. aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit die Zahlung der Kreditraten seiner Immobilienfinanzierung an die ING-Diba ein. Zu diesem Zeitpunkt sind bei der ING-Diba noch Kreditverpflichtungen in Höhe von 100.000€ offen. Aufgrund der Verflechtung von Hypothek und Kreditvertrag kann die ING-Diba Herrn K. mit der Hypothek von nur 100.000€ in Anspruch nehmen. Die Höhe der Hypothek ist trotz des Höchstbetrages von 200.000€ immer beschränkt auf die tatsächliche Forderungshöhe des zugrunde liegenden Kreditgeschäftes. In der täglichen Praxis sind bei der Immobilienfinanzierung mit einem Hypothekendarlehen 3 Rechtsgeschäfte zwingend erforderlich. Als erstes ist der Darlehensvertrag als Grundlage für einen Forderungsanspruch der Bank notwendig. Dieser muss als zweites mit einer dinglichen Sicherungsabrede abgeschlossen werden, bei der die genaue Sicherheit für die Forderung benannt werden muss. Abschließend muss ein Sicherungsvertrag als rechtliche Grundlage für die Hypothekenbestellung geschlossen werden. Nach Rückzahlung der Baufinanzierung ergibt sich die rechtliche Verpflichtung der kreditgebenden Bank zu Freigabe der Hypothek des Sicherungsgebers. In der Praxis hat der Eigentümer die Möglichkeit der Übertragung der Hypothek auf seinen Namen um sie für spätere Finanzierungen wieder zu nutzen oder sich eine Löschungsbewilligung ausstellen zu lassen. Wünschen Sie weiter Informationen über Hypotheken, Grundschuld, Zins-Vergleich oder rund um Ihre Baufinanzierung? Nutzen Sie unseren kostenfreien Rückrufservice…wir freuen uns auf Ihren Kontakt! |