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Baufinanzierung -
Baufinanzierung und Hypotheken
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Die Riester-Rente ist seit dem Jahr 2001 eine Möglichkeit, eine private Zusatzrente anzusparen, die durch staatliche Zulagen und besondere steuerliche Vergünstigungen die gesetzliche Altersvorsorge ergänzen soll. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Absicherung im Alter liegt vor allem im demographischen Wandel der deutschen Bevölkerung begründet. Mit der steigenden Lebenserwartung der Deutschen und dem Rückgang der Geburten kann das auf dem Generationenvertrag aufgebaute deutsche Rentensystem zukünftig nicht mehr funktionieren.
Zunächst wurde die Riester-Rente, die Bezeichnung geht übrigens auf den damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester zurück, vornehmlich für Produkte zertifiziert, die nach ihrer Fälligkeit in Form einer Zusatzrente ausbezahlt werden und die Lücke zwischen dem letzten Gehalt und der staatlichen Rente schließen sollen.
Um in den Genuss der vollen staatlichen Förderung zu kommen, müssen mindestens 4% des Vorjahreseinkommens in die private Altersvorsorge investiert werden. Der Sparer erhält zusätzlich zur Grundzulage von 154 Euro eine Zulage von 185 Euro für jedes Kind, so lange dieses Kindergeld bezieht. Zusätzlich zur Riester-Rente gab es bis Ende 2005 die Eigenheimzulage, die als jährliche Zahlung den Bau von selbstgenutzten Wohneigentum fördern sollte.
Seit einem Beschluss der Bundesregierung vom Ende des vergangenen Jahres 2008 ist nun der Begriff Wohn-Riester in aller Munde. Hierbei handelt es sich um eine sinnvolle Erweiterung des ursprünglichen Gedanken der Riester-Rente. Eigentlich bestand von Anfang die Möglichkeit, einen gewissen Betrag aus seiner angesparten Riester-Rente für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie zu verwenden, allerdings mussten dazu mindestens 10.000 Euro angespart worden sein. Mit der Rückzahlung musste spätestens nach zwei Jahren begonnen und das entnommene Kapital spätestens bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden. Die Förderung der Riester-Rente soll demnach auch für eine selbstgenutzte Immobilie gelten, insofern diese gekauft oder aber neu gebaut wird.
Ab sofort darf das gesamte Kapital für die Wohn-Riester Verwendung genutzt werden, auch ist eine Tilgung von bereits bestehenden Baudarlehen durch die Riester Förderung möglich. Somit ist der Bundesregierung gelungen, durch eine sinnvolle Erweiterung der Riester-Rente die durch den Wegfall der Eigenheimzulage entstandene Lücke bei der Eigenheimförderung zu schließen. Als Bauherr kann man nun also seine Immobilie schneller entschulden, wenn die Riester-Zulagen direkt in die Tilgung des Darlehns einfließen. Empfehlenswert ist es bei einem neu aufgesetzten Darlehnsvertrag eine Zusatzvereinbarung zu schließen, mit der diese Sondertilgungen möglich sind. Informationen zum Wohn Riester
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