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Änderung Energieeinsparverordnung 2009 (ENEV)
News


Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung der Bundesregierung ergeben sich ab 1.10.2009 deutliche Änderungen an die energetischen Maßnahmen für Neu- und Altbauten. Ziel der Änderung ist die deutliche Energieeinsparung für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich. In einem weiteren Schritt sollen ab 2012 der Energiebedarf ab 2012 noch einmal um 30% gesenkt werden.

 


Änderungen im Neubaubereich

 

Für Neubauten soll der Energiebedarf auf Basis der bisherigen Werte um 30% gesenkt werden. Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15% erhöht. Das heisst, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15% mehr leisten als bisher.

Änderung bei Altbaumodernisierungen

Bei der Modernisierung und Sanierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden die Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30% verschärft. Zum Beispiel bei der Erneuerung der Fassade, der Fenster oder des Daches. Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4fache Neubauniveau zu sanieren. Dies betrifft die Anforderung an den Jahresprimärenergiebedarf und an die mögliche Wärmedämmung der Gebäudehülle.


Die Anforderungen an die Wärmedämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken  werden verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen ist aber auch eine Dämmung des Daches ausreichend.


Für Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft ändern sollen, wird eine Pflicht zum nachrüsten von Einrichtungen zur automatischen Regeleung der Luftfeuchtigkeit vorgesehen. Nachtstromspeicheröfen, welche älter als 30 Jahre sind, sollen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betriff Gebäude mit mindesten 6 Wohnungen und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zu 2020 einsetzen. Keine Pflicht besteht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der ENEV 1990 erfüllt, der Austausch unwirtschaftlich wäre oder öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorschreiben.


Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Gerne steht das Team von Baugeld-Ratgeber.de Ihnen für nähere Informationen zur Verfügung.

 

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